[194] Alaunen, verb. reg. act. bey verschiedenen Handwerkern, mit Alaun versehen, mit Zuthuung des Alaunes zubereiten. So werden bey den Färbern, Papiermachern und Kupferdruckern die Zeuge, Papiere u.s.f. alaunet, wenn sie mit aufgelösetem Alaune gesotten, oder in denselben eingeweichet werden. Da alle aus fremden Sprachen entlehnte Zeitwörter die Sylbe ge, als das Merkmahl der vergangenen Zeit, nicht annehmen, so gilt solches auch von diesem Zeitworte, obgleich einige gealaunt für alaunet sagen.