[199] * Die Alimếnte, sing. car. aus dem Lat. Alimenta, in der Rechten, der durch die Gesetze bestimmte Unterhalt, welchen jemand in manchen Fällen dem andern geben muß. Daher die niedrigen veralimentiren, diesen Unterhalt reichen, die Alimentatiōn, die Reichung dieses Unterhaltes.