Altentheil, das

[237] Das Altentheil, des -es, plur. die -e, in Niedersachsen, derjenige Theil, den sich die Alten, d.i. die Ältern, vorbehalten, wenn sie einen Hof ihren Kindern übergeben; in der Mark Brandenburg das Alttheil. Wenn der Vater seinen Kindern seinen Hof übergibt, so ziehet er sich in das Altentheil zurück, und heißt alsdann ein Altsitzer, Altvater, und wenn es eine Frau ist, Altmutter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 237-238.
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