Altfürstlich

[240] Altfürstlich, adj. et adv. in dem Deutschen Staatsrechte, seit den ältesten Zeiten, d.i. vor der Mitte des 16ten Jahrhundertes, mit der fürstlichen Würde bekleidet. Ein altfürstliches Haus. Die Altfürstlichen, die altfürstlichen Häuser, im Gegensatze der Neufürstlichen, die erst in den neuesten Zeiten, d.i. seit der Mitte des 16ten Jahrhundertes, zu dieser Würde erhoben worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 240.
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