[242]Die Altmutter, plur. die -mütter. 1) In Oberdeutschland die Großmutter, S. Ältermutter. 2) In Niedersachsen, die abgelebte Frau eines Dienstmannes, die ihr Gut einem ihrer Kinder abgetreten hat. S. Altvater und Altentheil.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 242.