[249] * Der Ámmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Titel, der an einigen Orten Oberdeutschlandes gewissen obrigkeitlichen Personen gegeben wird, und so viel als Ammannenmeister bedeutet. So führen z.B. in Strasburg die obersten sechs Rathspersonen, die die höchste Gewalt bey dem Stadtregimente haben, diesen Nahmen. S. Ammann.