[255]Das Amtsdorf, des -es, plur. die -dörfer, ein Dorf, welches dem Amte unmittelbar unterworfen ist, im Gegensatze der Gerichts- oder Junkerdörfer, welche unter adelige Gerichte gehören.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 255.