[255]Die Amtsfälle, oder Amtsgefälle, singul. inusit. 1) Die Einkünfte aus einem Kammeramte. 2) Sporteln, zufällige Einnahmen, die man vermöge seines Amtes, von welcher Art es auch ist, genießet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 255.