[256]Die Amtsgeschäfte, singul. inusit. Geschäfte, zu welchen man Kraft seines Amtes verpflichtet ist. Mit Amtsgeschäften überladen seyn. Meine Amtsgeschäfte verstatten mir nicht, sie zu besuchen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 256.