Amtsgeschäfte, die

[256] Die Amtsgeschäfte, singul. inusit. Geschäfte, zu welchen man Kraft seines Amtes verpflichtet ist. Mit Amtsgeschäften überladen seyn. Meine Amtsgeschäfte verstatten mir nicht, sie zu besuchen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 256.
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