[256] * Das Amtshaltkorn, des -es, plur. car. an einigen Orten eine Abgabe, welche die Zünfte jährlich der Stadtobrigkeit geben, und die sie wiederum denen, welche Meister werden wollen, auflegen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 256.