[256]Die Amtshoheit, plur. die -en, diejenigen Hoheiten oder Regalien, welche auf den heutigen landesfürstlichen Ämtern, als ehemahligen Schlössern, haften. Daher die Amtshoheitsgefälle, die daraus fließenden Einkünfte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 256.