[256] * Der Amtskêller, des -s, plur. ut nom. sing. in den Churmainzischen Ämtern, ein Beamter, der unmittelbar auf den Amtmann folgt, mit ihm das Gericht hält, und besonders das Ökonomie- und Cameral-Wesen unter seiner Aufsicht hat. S. auch Keller. Daher die Amtskellerey, eine Gegend, die der Aufsicht eines Amtskellers anvertrauet ist.