[258] * Der Amtsschaffner, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden am Rheinstrome, ein Beamter, der wohl so viel ist, als im Mainzischen ein Amtskeller, oder an andern Orten ein Amtsschösser. Daher die Amtsschaffnerēy, so wohl die Würde eines Amtsschaffners, als die ihm anvertraute Gegend. S. Schaffner.