[259]Die Amtssorge, plur. die -n, Sorgen, welche mit der gehörigen Verwaltung eines jeden Amtes verbunden sind. Mit Amtssorgen beladen seyn. Einen der Amtssorgen überheben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259.