Amtssorge, die

[259] Die Amtssorge, plur. die -n, Sorgen, welche mit der gehörigen Verwaltung eines jeden Amtes verbunden sind. Mit Amtssorgen beladen seyn. Einen der Amtssorgen überheben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259.
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