[259]Die Amtssteuer, plur. die -n, eine Steuer, welche den Unterthanen in den Amtsdörfern aufgeleget wird. Daher die Amtssteuereinnahme, der Amtssteuereinnehmer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259.