[267]Anankern, verb. reg. act. in der Schifffahrt, ein Schiff mit einem Anker und einem oder zwey Tauen befestigen. So auch in der Baukunst, einen Balken an die Träger anankern, mit Ankern befestigen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 267.