[267] Die Anarchīe, (dreysylbig,) plur. die -n, (viersylbig,) derjenige Zustand einer bürgerlichen Gesellschaft, nach welchem sie kein gemeinschaftliches Oberhaupt hat, und eine solche bürgerliche Gesellschaft selbst, im Gegensatze des Staates im engern Verstande; aus dem Griech. αναρχεια.