[271]Anblatten, verb. reg. act. in der Zimmermannskunst, ein Stück Holz vermittelst eines Einschnittes auf die halbe Holzdicke von der Seite an ein anderes befestigen. Ein auf solche Art befestigtes Holz wird ein Blatt genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 271.