[292]Anfärben, verb. reg. act. 1) † Im gemeinen Leben für anstreichen. Einen Schrank anfärben. 2) Ein wenig färben, oder vielmehr auf unerlaubte Art färben. Den Wein anfärben. Angefärbtes Pelzwerk.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 292.