Anfügen

[296] Anfügen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, vermittelst einer Fuge mit einem andern Dinge verbinden. Ein Bret an das andere anfügen. 2) In weiterer Bedeutung, so viel als beyfügen, als einen Zusatz anführen; welcher Gebrauch der Oberdeutschen Mundart eigen ist, aber doch auch in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen beybehalten worden, wo es zuweilen auch überhaupt für melden, berichten, gebraucht wird. Ich habe Ew. – dieses wollen anfügen. So auch die Anfügung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 296.
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