[296] Anfügen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, vermittelst einer Fuge mit einem andern Dinge verbinden. Ein Bret an das andere anfügen. 2) In weiterer Bedeutung, so viel als beyfügen, als einen Zusatz anführen; welcher Gebrauch der Oberdeutschen Mundart eigen ist, aber doch auch in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen beybehalten worden, wo es zuweilen auch überhaupt für melden, berichten, gebraucht wird. Ich habe Ew. dieses wollen anfügen. So auch die Anfügung.