[288] Anfallen, verb. irreg. S. Fallen. Es ist:
I. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert. Es bedeutet alsdann, 1) eigentlich, sich fallend einer Sache nähern, im Fallen an etwas stoßen. Er ist an mich angefallen. Der Baum fiel an die Mauer an. 2) Figürlich. (a) Sich schnell einem Orte nähern, absolute gebraucht, besonders von den Vögeln. Die Vögel fallen hier gern an, kommen gern hierher. (b) Durch einen Zufall, besonders durch einen Todesfall in eines andern Besitz gerathen. Es ist mir ein Lehn, eine Erbschaft angefallen. Angefallene Güter. Die Landesstände haben ihn zur Besitznehmung des ihm angefallenen Thrones einladen lassen.
II. Ein Activum, schnell und heftig angreifen, einen andern thätig und unvermuthet beleidigen. Jemanden anfallen. Er hat mich mit dem Degen in der Hand angefallen. Der Feind fiel das Land an. Der Hund fällt alle Leute an. Ingleichen von dem schnellen Ausbruche einer Krankheit, oder eines Paroxysmus derselben. Das Fieber hat ihn angefallen. In noch uneigentlicherer Bedeutung gebrauchen die Jäger dieses Verbum von den Leithunden, wenn sie die Fährte eifrig suchen. Der Hund fällt die Fährte muthig an.
Anm. Anfallen war in beyden Gattungen schon den Alten bekannt. Daz fiur fiel sie ana, das Feuer fiel über sie, sagt Notker Ps. 57. In der figürlichen Bedeutung des Neutrius kommt es so wohl bey dem Stryker, als in dem Schwabenspiegel vor, nur daß es hier mit der vierten Endung der Person verbunden wird. Die Erben, die das Gut anvellet, Schwabensp. Was jemand erbez anvellet, ebend. Außer dem bedeutet es in dem Schwabenspiegel auch, eine entwandte Sache gerichtlich vindiciren.