Anfeinden

[293] Anfeinden, verb. reg. act. Feindschaft gegen jemanden äußern. Einen anfeinden. Der Lasterhafte muß sich schämen, ihn anzufeinden, Raben. Daher die Anfeindung. Dieses Wort fängt an, in der guten Schreibart zu veralten, und kommt nur noch im gemeinen Leben am häufigsten vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 293.
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