[298] Der Angêber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Angeberinn, plur. die -en. 1) Eine Person, welche etwas angibt, d.i. erfindet, der Urheber. Noch mehr aber, 2) ein Ankläger aus übler Absicht, am häufigsten in gehässiger Bedeutung. Daher die Angeberey, die Fertigkeit und Neigung, andere anzugeben.