Angeld, das

[302] Das Angèld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zum Zeichen eines geschlossenen[302] Vertrages daran gegeben wird; die Angabe, das Handgeld. Ingleichen, ein Stück Geldes, welches als ein Theil des bedungenen Kaufgeldes, oder Arbeitslohnes, abschläglich daran gegeben wird. S. auch Angabe, Ankauf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 302-303.
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