[302] Das Angèld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zum Zeichen eines geschlossenen[302] Vertrages daran gegeben wird; die Angabe, das Handgeld. Ingleichen, ein Stück Geldes, welches als ein Theil des bedungenen Kaufgeldes, oder Arbeitslohnes, abschläglich daran gegeben wird. S. auch Angabe, Ankauf.