Angelegenheit, die

[303] Die Angelègenheit, plur. die -en, in der figürlichen Bedeutung des Verbi anliegen, und dessen Participii angelegen, alles dasjenige darunter zu begreifen, was einem am Herzen liegt, wofür man Sorge trägt, oder zu tragen hat; besonders Dinge, die den äußern Wohlstand betreffen. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Ich komme jetzt in Angelegenheit eurer Tochter, in einer Sache, die eure Tochter betrifft. Noch mehr aber im Plural. Herrschaftliche, häusliche, öffentliche Angelegenheiten. Er mengt sich nur darum in die Angelegenheiten anderer, um seine eigenen Angelegenheiten desto besser zu besorgen. Ich komme in meines Bruders Angelegenheiten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 303.
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