Angeloben

[304] Angeloben, verb. reg. act. einem geloben. d.i. feyerlich versprechen. Einem etwas angeloben. Einem Treue und Gehorsam angeloben. Bey seiner Ehre angeloben. Für einen andern angeloben, in dessen Nahmen etwas feyerlich versprechen.


Der frühe schon

Sein Leben ganz den liederreichen Schwestern

Uraniens angelobet hat,

Raml.


d.i. gewidmet hat. So auch die Angelobung.

Anm. Auch dieses Zeitwort kann die Alemannische Verlängerung nicht verläugnen, so gangbar es auch im Hochdeutschen ist. Die Niedersachsen sagen dafür anlaven, belaven, und laven, und die Schweden lofwa. Von der Abstammung dieses Wortes, S. Geloben und Loben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 304.
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