[304] Angeloben, verb. reg. act. einem geloben. d.i. feyerlich versprechen. Einem etwas angeloben. Einem Treue und Gehorsam angeloben. Bey seiner Ehre angeloben. Für einen andern angeloben, in dessen Nahmen etwas feyerlich versprechen.
Der frühe schon
Sein Leben ganz den liederreichen Schwestern
Uraniens angelobet hat,
Raml.
d.i. gewidmet hat. So auch die Angelobung.
Anm. Auch dieses Zeitwort kann die Alemannische Verlängerung nicht verläugnen, so gangbar es auch im Hochdeutschen ist. Die Niedersachsen sagen dafür anlaven, belaven, und laven, und die Schweden lofwa. Von der Abstammung dieses Wortes, S. Geloben und Loben.