Anheim

[317] Anhem, ein Oberdeutsches Umstandswort des Ortes, für heim, d.i. nach Hause, zu Hause, welches aber im Hochdeutschen nur in weiterer Bedeutung mit den Verbis fallen, geben und stellen üblich ist. Anheim fallen, oder heimfallen, bedeutet nichts mehr, als zufallen, oder zu Theile werden. Dieses Gut ist mir anheim gefallen, zugefallen. Anheim geben, heimgeben, überlassen, in den Redensarten; einem etwas zu überlegen, zu ermessen, anheim geben; ingleichen nur schlechthin, einem etwas anheim geben, d.i. zu überlegen. S. auch Haltaus v. Anheim geben. Anheim stellen aber wird theils in eben derselben Bedeutung, theils aber auch für übertragen, übergeben gebraucht. Einem etwas anheim stellen, es seinem Gutdünken, seiner Überlegung überlassen. S. auch Haltaus v. Heimstellen und Stellen.

Anm. Diese völlig Oberdeutsche Partikel hat sich vornehmlich durch die Rechtslehrer in das Hochdeutsche eingeschlichen. Sie ist daher auch nur in den Kanzelleyen, und der Gerichtssprache üblich. S. auch Heim. Im Oberdeutschen wurde sie ehedem auch in der eigentlichsten Bedeutung für, nach Hause, gebraucht.


Ein yeder zog

Anheim wieder an sein gemach,

Theuerd. Kap. 17.


Sie kehrten wieder anheim zu Haus, ebend.

– Wenn ihn Gott gesund anheim gebracht,

Opitz.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 317.
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