[319] Der Ankauf, des -es, plur. doch nur selten, die Ankäufe, die Handlung des Ankaufens, und zuweilen auch die angekaufte Sache selbst. In Oberdeutschland bedeutet dieses Wort außer dem noch theils die Angabe, das Angeld, oder was man bey einem geschlossenen Kaufe abschläglich darauf bezahlet, S. Angabe; theils aber auch den Vorkauf, oder das Jus protimiseos.