[322] Ankern, verb. reg. act. 1) Den Anker werfen. In einem Hafen, auf einer Rehde ankern. 2) In der Baukunst, vermittelst eines Ankers verbinden. Die Mauern eines Gebäudes zusammen ankern, oder verankern. 3) † Etwas vermittelst eines Ankers, d.i. Hakens, zu erreichen suchen, doch nur in der gemeinen figürlichen Redensart, nach etwas ankern, heftig darnach trachten. Daher die Ankerung, doch nur in der zweyten Bedeutung.