[323]Die Anklage, plur. die -n, die Handlung des Anklagens. Ingleichen diejenige Schrift, worin eine solche Anklage enthalten ist. Figürlich, die Anklage des Gewissens.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 323.