[325]Anknüpfen, verb. reg. act. vermittelst eines Knotens an etwas befestigen. Einen Faden an den andern anknüpfen. Ein Band anknüpfen. Einen Missethäter an den Galgen anknüpfen, ihn aufknüpfen. Daher die Anknüpfung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 325.