[342] Die Annāten, sing. car. in der Römischen Kirche, die Einkünfte Eines Jahres von einer geistlichen Pfründe; besonders in so fern diese Einkünfte bey Vergebung der Consistorial-Pfründen von dem ersten Jahre nach des Inhabers Tode an den Pabst bezahlet werden müssen. Von dem Latein. Annata und dieß von dem Ital. un Annata, ein Jahr, und die Einkünfte eines Jahres. S. du Fresne Gloss. h.v.