[345] Anordnen, verb. reg. act. 1) Von dem Franz. Ordre, Befehl, anbefehlen, befehlen. Ein Gastmahl bey einem Wirthe anordnen, bestellen. Einen Tag anordnen, fest setzen, bestimmen. In dieser Bedeutung des Anbefehlens ist es im Oberdeutschen häufiger, als im Hochdeutschen. 2) Von ordnen, Ordnung in eine Sache bringen, das Mannigfaltige nach Regeln mit einander verbinden. Ein Gastmahl, eine Hochzeit, einen Bau, eine Schlacht anordnen, alle Theile derselben nach einem gewissen Verhältnisse bestimmen. Ein Gemählde, eine Rede, ein Gedicht anordnen, die erfundenen Sachen in die gehörige Ordnung bringen; in welchem Verstande man in dem Lateine der mittlern Zeiten auch adordinare findet. So auch die Anordnung, besonders von der Verbindung des Mannigfaltigen. Die Anordnung eines Baues, eines Gemähldes, einer Rede, welche letztere man auch mit einem fremden Nahmen die Disposition zu nennen pflegt.