[345]Anpfählen, verb. reg. act. mit Pfählen befestigen. Ingleichen, an einen Pfahl befestigen. Den Weinstock anpfählen. Einen Missethäter anpfählen, ihn spießen. So auch die Anpfählung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 345.