[350] Anrüchtig, -er, -ste, adj. et adv. in den Rechten, ein wenig berüchtigt, geringer Verbrechen, oder einer unanständigen Lebensart wegen, besonderer Ehren unwürdig, aber doch nicht ehrlos. Ein anrüchtiger Mensch. Durch etwas anrüchtig werden. S. Berüchtigt, ingleichen Rügen, von welchem dieses Wort ohne Zweifel abstammet. An hat hier die mildernde Bedeutung, einen geringen Grad der Ehrlosigkeit anzudeuten.