[351] Anrühren, verb. reg. act. 1) An etwas rühren, dessen Seitenfläche berühren. Einen anrühren. Etwas mit der Hand, mit den Fingern, mit einem Stecken anrühren. Rühre mich nicht an. Figürlich, so wohl beleidigen, feindlich antasten, eines Ehre, guten Nahmen anrühren, doch nur im gemeinen Leben; als auch für erwähnen, doch nur in Oberdeutschland, und in den Kanzelleyen. Der angerührte, oben angerührte Umstand. 2) Daran rühren, d.i. durch Rühren mit etwas vermischen, in den Küchen. Mehl mit Milch anrühren. Das Mehl anrühren, es mit einem flüssigen Körper zu einem Teige machen. 3) Bey den Vogelstellern, an die Ruhr oder Rege befestigen. Einen Vogel anrühren. S. Ruhr.
So auch die Anrührung in allen drey Bedeutungen.