[351] Anrufen, verb. irreg. act. S. Rufen. 1) Den Ruf an jemanden richten. Einen anrufen. Die Schildwache rief uns an. Figürlich, um Erweisung einer Wohlthat zu jemanden rufen, ihn laut und dringend darum bitten. Einen um Schutz anrufen. Den Richter um Recht anrufen. Gott um Hülfe anrufen. 2) Heran rufen, herbey rufen. Einen auf öffentlicher Gasse anrufen. Figürlich. Einen zum Zeugen anrufen. Gott zum Zeugen seiner Unschuld anrufen. So auch die Anrufung in beyden Bedeutungen, besonders in der ersten figürlichen, der lauten und dringenden Bitte an jemanden. Die Anrufung Gottes, die Anrufung seines Nahmens.
Anm. Anaruofen ist nach dem Lateinischen invocare gebildet, und kommt so wohl in der eigentlichen als figürlichen Bedeutung schon bey dem Ottfried und Notker vor. Das Hauptwort der Anrufer, welches Richt. 5, 19. gebraucht wird, ist nicht gewöhnlich.