[352] Ansässig, adj. et adv. angesessen, d.i. mit liegenden Gründen, oder unbeweglichen Gütern an einen Ort gebunden. Ein ansässiger Einwohner. Er ist allhier ansässig.
Anm. Einige wollen dieses Wort ansessig geschrieben wissen, weil die meisten von sitzen abgeleiteten Wörter ein e haben, als gesessen, seßhaft, Sessel u.s.f. Allein ansässig kommt nicht zunächst von sitzen, sondern von dem Substantive Saß her. Ansaß bedeutete ehedem ein jedes unbewegliches Gut, hernach aber auch besonders ein Stammgut. S. Schilters Gloss. v. Anses. Für ansässig ist indessen auch angesessen, seßhaft, (in Niedersachsen beseten,) erbgesessen u.s.f. üblich. Ehedem war auch sadelhaft bekannt. So fern jemand nur mit einem Hause angesessen ist, wird er in Oberdeutschland auch haushablich, haussässig, behaust, und in Niedersachsen haussittend genannt. S. auch Haltaus v. Immann, Insaß, und im Supplem. v. Ansete, und Ölrichs Gloss. ad Stat. Bremens. v. Beseten.