[364] * Die Anschütt, plur. die -en, in Oberdeutschland, ein von dem Wasser angesetztes oder angespültes Land, ingleichen das Recht des Eigenthums über ein solches angeschwämmtes Land, Jus alluvionis; in Niedersachsen Anschudde, in andern Gegenden die Anschwemmung, die Anlage, der Anwurf, der Zuwurf u.s.f. S. das folgende, ingleichen die Schütt.