[353] 1. Anschaffen, verb. reg. act. von schaffen, befehlen, machen, daß man etwas bekomme, herbey schaffen, d.i. Sorge tragen, daß etwas zu künftigem Gebrauche vorhanden sey. Holz auf den Winter anschaffen. Sich Kleider, Bücher, ein Haus, einen Garten anschaffen. So auch die Anschaffung.
Anm. In Oberdeutschland, wo schaffen, für befehlen, noch gäng und gebe ist, bedeutet anschaffen so viel als anbefehlen, ingleichen zur Arbeit antreiben, und Anschaffer ist daselbst ein Aufseher über die Arbeiter, der sie antreibet. In andern Oberdeutschen Gegenden wird anschaffen für bestellen gebraucht: z.B. ein Paar Schuhe anschaffen, wofür man um Nürnberg anfrümen sagt.
Adelung-1793: Anschaffen (2)