[360]Anschlingen, verb. irreg. act. S. Schlingen. 1) Vermittelst einer Schlinge an etwas befestigen. 2) Sich an jemanden anschlingen, wie anschließen. So auch die Anschlingung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 360.