[362] Anschnêllen, verb. reg. 1) Activum, mit einer Federkraft an etwas hinan treiben; von kleinen Körpern, in Obersachsen anschnicken. Daher die Anschnellung. 2) Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, an etwas angeschnellet werden; ingleichen in weiterer Bedeutung, für anprallen, besonders bey den Jägern, wenn das Wild an einen Baum anschnellet.