[371] * Ansiegen, verb. reg. act. einem den Sieg abgewinnen, ihn besiegen, mit der dritten Endung der Person; ein Wort, welches im Hochdeutschen jetzt völlig unbekannt ist, aber in der Oberdeutschen Mundart häufig vorkommt.
Dorft ir euch trauen
Diesem Ritter anzusygen?
Theuerd. Kap. 77.
Wie er hat manchen Kampf gethan,
Darinn im nyemandt hat gesyget an,
Theuerd. Kap. 77.
Da diesen Völkern hat Trajanus angesieget,
Opitz.
In eben dieser Bedeutung kommt es in Strykers Gedichte, ingleichen bey den Schwäbischen Dichtern vor. Z.B. Gewalt den witzen angesiget, Dietmar von Ast. Gewalt noh mangem angesiget, Jacob von Warte.