[372] * Der Ansitz, des -es, plur. inusit. nur noch in den Rechten an einigen Orten, theils einen bestimmten Sitz an einem Orte, theils den Besitz unbeweglicher Güter zu bezeichnen. Im Öttingischen ist der Ansitz ein Wohnhaus auf dem Lande, zum Unterschiede von dem Feldgute, mit welchem letztern nicht alle Mahl der Ansitz verbunden ist.