Anspruch, der

[375] Der Anspruch, des -es, plur. die -sprüche. 1) Die Handlung des Ansprechens, theils bey den Jägern für Anzeige, Urtheil, Benennung, theils aber auch so fern dieses Verbum ein Recht auf etwas behaupten bedeutet. In diesem letztern Falle bezeichnet Anspruch so wohl die Äußerung dieses Rechtes und die Forderung Kraft desselben. Eine Person oder Sache in Anspruch nehmen, Anspruch darauf machen, Anforderung darauf machen. Als auch, das Recht, oder den Grund, warum man eine Person oder Sache in Anspruch nimmt. Ansprüche an, oder auf etwas haben. Die Freundschaft hat also gar keinen Anspruch auf ihre Freygebigkeit? Weiße. Seine Ansprüche auf etwas fahren lassen, aufgeben. Daher das Anspruchswapen, in der[375] Wapenkunst, das Wapen eines Landes, auf welches man Anspruch macht. Ingleichen figürlich, den Besitz einer Sache auf eine verdeckte oder mittelbare Weise behaupten. Anspruch auf Tugend, auf Verstand machen.

Anm. In Oberdeutschland, besonders in Österreich, ist auch das einfache Spruch in eben dieser Bedeutung üblich. Wer daran Sprüch oder Forderungen hat. Ansprache, Anrecht, und im Niedersächsischen Bisprake kamen ehedem in eben derselben Bedeutung vor. In den Kanzelleyen hat man auch die Adjectiva ansprüchig und anspruchlos. Etwas ansprüchig machen, besser Anspruch darauf machen. Ein anspruchloses Gut, worauf niemand Anspruch hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 375-376.
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