[378] Die Anständigkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie anständig ist; ohne Plural. (1) Die Eigenschaft des äußern Betragens so wohl, als des sittlichen Verhaltens, nach welcher es der Würde und den jedesmahligen Umständen einer Person gemäß ist; als das Abstractum von Anstand, und der Gegensatz von Unanständigkeit. Die Anständigkeit einer Handlung bestreiten. (2) Die Übereinstimmung einer Sache mit unsern Absichten, welche man mit einem fremden Worte die Convenienz zu nennen pflegt. Das Recht der Anständigkeit, das Convenienz-Recht, das Recht, dasjenige zu thun, was unsern Absichten gemäß ist. 2) Eine Sache, die unsern Absichten gemäß ist; mit dem Plural.