[384] Ansteuern, verb. reg. act. 1) * Für anstämmen, doch nur in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes. Sich an einen, oder an etwas ansteuern, 2) In der Schifffahrt, vermittelst des Steuerruders anlenken. Das Schiff ansteuern, an das Land steuern. S. Steuer und Steuern.