[399] Das Anwachsungsrecht, des -es, plur. die -e, in den Rechten, 1) das Recht des Eigenthumes über ein von dem Wasser[399] angesetztes Land; das Anwachsrecht, Anflößungsrecht, Anwurfsrecht, die Anschütt, Jus alluvionis. 2) Das Recht, von Verlassenschaften den Antheil desjenigen zu heben, der solchen nicht annehmen kann oder will; Jus accrescendi.