Anwaltschaft, die

[400] Die Anwaltschaft, plur. die -en, das Amt und die Verrichtung eines Anwaltes. Einem die Anwaltschaft auftragen. Eine Anwaltschaft übernehmen. Er hat viele Anwaltschaften auf sich. Ingleichen zuweilen die Vollmacht, die man einem Anwalte gibt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 400.
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