[402] Die Anweisung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anweisens in allen Bedeutungen des Verbi. Die Anweisung des Holzes, der Arbeiter. Die Anweisung einer Summe Geldes, oder eines Gläubigers an unsern Schuldner, die Assignation. Einem Anweisung geben, ihn durch Anweisung bezahlen. Ferner die Einweisung in ein Lehen, ein Gut u.s.f. wofür an einigen Orten ein gewisses Anweisungsgeld bezahlet wird. Endlich auch der Unterricht zur Einrichtung seines Verhaltens. Einem in oder zu etwas Anweisung geben. In den Bergwerken wird dieses Wort über dieß noch für Merkmahl, Anzeige gebraucht. Das Erz hat gute Anweisung, macht viele Hoffnung. 2) Eine Schrift, welche eine Anweisung enthält, so wohl die Anweisung einer Summe Geldes, als auch den Unterricht.